Änderung BVFG 2023

Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Regierungskoalition soll das Spätaussiedlerrecht (BVFG) so geändert werden, dass eine Aufnahme von Deutschstämmigen aus den Gebieten der ehemaligen UdSSR wieder erleichtert wird. Insbesondere sollen Änderungen der Nationalität in amtlichen Papieren (insbesondere in Inlandspässen und in Geburtsurkunden der Kinder) diesen Personen nicht mehr vorgehalten werden. Es soll nun darauf ankommen, mit welcher Nationalität der oder die Betroffene in aktuellen amtlichen Dokumenten eingetragen ist. 


Damit will der Gesetzgeber zu dem Rechtszustand zurückkehren, der  zwischen 2013 und 2020 und vor der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.1.2021 bestanden hat. 

Die praktischen Auswirkungen sind folgende:

  • Ist ein Antrag noch in Bearbeitung oder wurde er noch nicht gestellt, ist im Falle einer früheren Änderung der Nationalität nicht mehr  mit einer ablehnenden Entscheidung durch das Bundesverwaltungsamt (BVA) zu rechnen.
  • Ist ein Antrag wegen einer früheren Änderung der Nationalität bereits abgelehnt worden und wurde dagegen vorgegangen mit Widerspruch oder Klage, ist mit einem positiven Ausgang des jeweiligen Verfahrens zu rechnen.
  • Ist ein Antrag wegen einer früheren Änderung der Nationalität abgelehnt worden und wurde dagegen nicht vorgegangen, ist ein Wiederaufgreifensantrag möglich, somit eine erneute Überprüfung des Aufnahmeantrages durch das BVA.